Kann mein Betreuer bzw. ein Bevollmächtigter auf meine ePA zugreifen?
Ja. Auf Ihren Wunsch können auch Betreuende oder andere von Ihnen bevollmächtigte Person die ePA für Sie führen. Voraussetzung dafür ist, dass die Person eine entsprechende Vollmacht vorlegt. Betreuende bzw. Bevollmächtigte haben dann die gleichen Zugriffsrechte wie Sie als Akteninhaber.