Ich habe meine Gesundheitskarte vergessen. Kann meine Arztpraxis trotzdem Daten in meiner ePA speichern?
Ja, allerdings nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die Arztpraxis hat Ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin kann dann bis zum Ende des Quartals ohne erneutes Einlesen der Karte auf Ihre ePA zugreifen. Das gilt natürlich nur, wenn Sie die Zugriffsberechtigung nicht widerrufen oder anders datiert haben.
- Sie nutzen die App „VIACTIV - ePA“. In diesem Fall können Sie die Zugriffsrechte jederzeit selbst ändern. Das heißt, Sie können Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin auch eine dauerhafte Zugriffsberechtigung erteilen. Oder Ihre ePA kurzfristig freigeben. Letzteres funktioniert natürlich nur, wenn Sie Ihr Smartphone dabeihaben.
Dasselbe gilt übrigens auch, wenn Sie einen Ersatzbehandlungsschein nutzen. Da dieser nicht eingelesen werden kann, kann er das quartalsweise Stecken Ihrer Gesundheitskarte nicht ersetzen. Der Zugriff auf Ihre ePA ist dann ebenfalls nur unter den oben genannten Voraussetzungen möglich.