Ich habe keine Einkünfte und bin nicht erwerbstätig. Wie hoch ist mein Beitrag?
Der Gesetzgeber legt jedes Jahr eine Mindestbemessungsgrenze fest. Für 2025 liegt diese bei 1.248,33 Euro im Monat. Das bedeutet, dass wir Ihre Beiträge mindestens anhand dieses Betrags berechnen. Dies gilt auch, wenn Sie kein Einkommen haben und/oder von Ersparnissen leben.
Krankenversicherungsbeiträge
In der Regel gilt der ermäßigte Beitragssatz. Dieser liegt bei 14 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag von 3,27 Prozent.
Für bestimmte Einkünfte (zum Beispiel gesetzliche Renten, Versorgungsbezüge) oder auch bei einer Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld gilt der allgemeine Beitragssatz. Dieser liegt bei 14,6 Prozent.
Pflegeversicherungsbeiträge
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt für Versicherte mit Kindern 3,6 Prozent. Liegt ein Beihilfeanspruch vor, gilt der halbe Beitragssatz (1,8 Prozent).
Für Versicherte ohne Kinder kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu.
Für Familien mit Kindern reduziert sich der Beitrag ab dem zweiten Kind um jeweils 0,25 Prozent. Das gilt für jedes Kind unter 25 Jahren. Ab fünf Kindern reduziert sich der Beitrag um maximal 1 Prozent.
Beitragsbeispiel:
Krankenversicherung | Pflegeversicherung ohne Kinder | Gesamt | |
Mindestbeitrag mtl. | 215,59 Euro | 52,43 Euro | 268,02 Euro |