Ich bin selbstständig tätig. Wie hoch ist mein Beitrag?
Die Höhe Ihres Beitrags richtet sich nach Ihren Einkünften. Der Gesetzgeber legt außerdem jedes Jahr eine Mindestbemessungsgrenze fest. Für 2025 liegt diese bei 1.248,33 Euro im Monat. Das bedeutet, dass wir Ihre Beiträge mindestens anhand dieses Betrags berechnen. Dies gilt auch, wenn Sie tatsächlich weniger verdienen oder kein Einkommen haben. Es gibt auch eine Höchstgrenze für die Berechnung Ihrer Beiträge. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt für 2025 bei monatlich 5.512,50 Euro. Für Einkünfte darüber hinaus zahlen Sie keine Beiträge.
Krankenversicherungsbeiträge
In der Regel gilt der ermäßigte Beitragssatz. Dieser liegt bei 14 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag von 3,27 Prozent.
Für bestimmte Einkünfte (zum Beispiel gesetzliche Renten, Versorgungsbezüge) oder auch bei einer Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld gilt der allgemeine Beitragssatz. Dieser liegt bei 14,6 Prozent.
Pflegeversicherungsbeiträge
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt für Versicherte mit Kindern 3,6 Prozent. Liegt ein Beihilfeanspruch vor, gilt der halbe Beitragssatz (1,8 Prozent).
Für Versicherte ohne Kinder kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu.
Für Familien mit Kindern reduziert sich der Beitrag ab dem zweiten Kind um jeweils 0,25 Prozent. Das gilt für jedes Kind unter 25 Jahren. Ab fünf Kindern reduziert sich der Beitrag um maximal 1 Prozent.
Beitragsbeispiele:
Krankenversicherung | Pflegeversicherung ohne Kinder | Gesamt | |
Mindestbeitrag mtl. | 215,59 Euro | 52,43 Euro | 268,02 Euro |
Höchstbeitrag mtl. | 952,01 Euro | 231,53 Euro | 1.183,54 Euro |
Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin ist privat versichert?
Dann müssen wir seine bzw. ihre Einkünfte bei der Berechnung Ihrer Beiträge berücksichtigen.