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Ich beziehe Pflegegeld. Wie bzw. wann vereinbare ich einen Beratungseinsatz?

Als Pflegegeldbezieher sind Sie dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche wahrzunehmen. In den Pflegegraden 2 und 3 muss dies halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich geschehen. Durchgeführt wird die Beratung von Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen bei Ihnen zuhause. Die Kosten übernimmt die VIACTIV Pflegekasse. Sollten Sie die Beratungsbesuche nicht wahrnehmen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall ganz entzogen werden. Vereinbaren Sie also am besten frühzeitig einen Termin mit einem zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl. Sie suchen einen geeigneten Anbieter in Ihrer Nähe? Dann nutzen Sie unsere kostenfreie Online-Suche oder lassen Sie sich von unseren Pflegeexperten telefonisch beraten: 0800 589 1351 (24/7, kostenlos aus dem dt. Festnetz).

 

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