Wie hoch ist die Zuzahlung bei einem Hilfsmittel?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungsmodalitäten entsprechen bei Hilfsmitteln in etwa der Regelung wie bei Medikamenten: Ab einem Alter von 18 Jahren bezahlen Versicherte pro Hilfsmittel 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro. Die Aufwendungen für Hilfsmittel werden auf die Belastungsgrenze - jährlich 2 Prozent des Bruttoeinkommens bzw. 1 Prozent bei chronischer Erkrankung - mit angerechnet. Sie müssen pro Kalenderjahr also nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze leisten - danach können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.