Für welche Zeiträume der Beitragsberechnung wird mein Einkommensteuerbescheid berücksichtigt?
Für Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit und Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung gilt generell ein zweistufiges Verfahren: Die Beiträge dafür berechnen wir grundsätzlich unter Vorbehalt. Sobald Sie Ihren Einkommensteuerbescheid einreichen, rechnen wir das jeweilige Kalenderjahr rückwirkend ab. Dabei gilt: Zu viel bzw. zu wenig gezahlte Beiträge werden erstattet bzw. nachberechnet.
Ihren zuletzt eingereichten Einkommensteuerbescheid berücksichtigen wir außerdem für die laufende vorläufige Beitragsfestsetzung. Maßgeblich dafür ist das Ausstellungsdatum des Bescheids. Ab dem 1. des Folgemonats, gerechnet vom Ausstellungsdatum, gilt der letzte aktuelle Bescheid für die vorläufige Beitragsfestsetzung (siehe Beispiel).
Beispiel:
- Das Kalenderjahr 2023 wurde unter Vorbehalt berechnet.
- Der Einkommensteuerbescheid 2023 wurde am 22.05.2024 von Ihrem Finanzamt ausgestellt.
- Der Bescheid wird im Oktober 2024 bei der VIACTIV Krankenkasse eingereicht.
- Ergebnis:
Das Kalenderjahr 2023 wird rückwirkend im Oktober 2024 abgerechnet.
Der am 22.05.2024 ausgestellte Einkommensteuerbescheid wird für die vorläufige Beitragsfestsetzung ab dem 01.06.2024 berücksichtigt. Im Oktober 2024 wird daher auch der Zeitraum vom 01.06.2024 bis 30.09.2024 rückwirkend abgerechnet.
Die Beitragsfestsetzung ab 01.06.2024 ist unter Vorbehalt. Nach Erhalt des Bescheids für 2024 wird das Kalenderjahr 2024 wieder rückwirkend abgerechnet.