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Wie wird mein Pflegegrad ermittelt?

Jeder Pflegegrad wird auf Basis eines individuelles Pflegegutachtens ermittelt, das der Medizinische Dienst (MD) erstellt. Dazu wird mit dem Pflegebedürftigen ein Termin vereinbart, um die Pflegesituation zu beurteilen. Um den Pflegegrad zu ermitteln, wurde eine Skala von 100 Punkten entwickelt, wobei 12,5 Punkte die Mindestpunktzahl für den Pflegegrad 1 sind. Die Kriterien für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sind Einschränkungen in der Mobilität, der Selbstversorgung, der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten und der psychischen Problemlagen, der Bewältigung von und dem selbständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte. Die Einschränkungen in diesen Kriterien werden individuell begutachtet und mit Punkten bewertet. Auf Basis des Gesamtergebnisses wird ein Pflegegutachten erstellt. Dieses Gutachten übermittelt der MD an die VIACTIV. Ausführliche Informationen zu Ihrer Einstufung und den Leistungen, die Ihnen in Ihrem Pflegegrad zustehen, erhalten Sie daraufhin per Post von uns.

Hier bekommen Sie weitere Informationen zu den Pflegegraden und den Antrag auf Pflegegrad.

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