Unter welchen Bedingungen bezuschusst die VIACTIV Osteopathie?
Die osteopathische Behandlung von VIACTIV-Versicherten muss in erste Linie durch einen Vertragsarzt empfohlen werden, der Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von einem Jahr oder die Gültigkeit umfasst die Anzahl der Behandlungen, die empfohlen wurden. Darüber hinaus muss die Behandlung durch einen Osteopathen erfolgen, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen in Deutschland ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Sind diese Bedingungen erfüllt, steht einer Bezuschussung durch die VIACTIV nichts im Weg. Reichen Sie uns die Rechnung einfach zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung ein; wir benötigen diese nicht separat im Vorfeld.
Die VIACTIV erstattet Ihnen 80 Prozent der Kosten – für bis zu acht osteopathische Behandlungen jedes Jahr – begrenzt auf 50 Euro je Sitzung. Insgesamt können VIACTIV-Versicherte so mit maximalen 400 Euro Jahreszuschuss für Osteopathie rechnen.