Bin ich im europäischen Ausland automatisch versichert?
Der Versicherungsschutz der VIACTIV folgt Ihnen auch in weitentlegene Gegenden der Welt. Rein rechtlich dürfen gesetzliche Krankenkassen allerdings nicht alle im Ausland anfallenden Behandlungskosten übernehmen. In der Regel sind medizinisch nicht aufschiebbare Behandlungen erstattungsfähig, wenn sie von einem Vertragsarzt oder -krankenhaus ausgeführt werden.
In der Europäischen Union reicht es, wenn Sie sich dazu mit Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (auf der Rückseite sind die Angaben der Europäischen Gesundheitskarte (EHIC) aufgedruckt) und einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Damit regeln Sie die Erstattung der Kosten bargeldlos und Sie sparen sich das Sammeln von diversen Unterlagen. In einigen osteuropäischen Ländern, sowie in der Türkei und in Tunesien ist die EHIC grundsätzlich nicht anwendbar. Hier benötigen Sie einen sogenannten Auslandskrankenschein. Behandlungen durch Privatärzte oder durchaus übliche Zuzahlungen im Ausland können von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden.
Deshalb haben VIACTIV-Versicherte die Möglichkeit, bei unserem Kooperationspartner Barmenia eine zusätzliche Auslandsreiseversicherung zu besonders günstigen Konditionen abzuschließen. Damit werden die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen zu 100 Prozent abgedeckt.