Übernimmt die VIACTIV die Kosten für Akupunktur?
Ja. Die Kosten werden direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns abgerechnet.
Voraussetzung ist jedoch, dass Ihr behandelnder Vertragsarzt die Zusatzqualifikation "Akupunktur" besitzt und dass bei Ihnen eines der beiden Krankheitsbilder festgestellt wurde:
- Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen und gegebenenfalls nicht segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz)
- Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose (Arthrose im Kniegelenk), die seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf bis zu 10 Behandlungen innerhalb von 6 Wochen. In Ausnahmefällen auch auf 15 Behandlungen innerhalb von 12 Wochen. Eine Therapie kann auch wiederholt werden. Allerdings muss der Abschluss der letzten Behandlung vor einer erneuten Kostenübernahme mindestens 12 Monate zurückliegen.
Privatrechnungen dürfen wir Ihnen nicht erstatten. Wenn Sie höhere Zuschüsse wünschen, empfehlen wir Ihnen unsere Zusatzversicherung VIACTIV MehrNatur, die ein kostengünstiges Zusatzangebot für alternative Heilverfahren ist.
Möchten Sie ein anderes Krankheitsbild mithilfe von Akupunktur behandeln, ist dies eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), für die Sie die Kosten selbst tragen müssen.
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Dann fragen Sie doch unsere I.D.A!