Erhalte ich Hilfe im Alltag, wenn ich mein Kind ins Krankenhaus begleite?
Wenn Sie als haushaltsführender Elternteil Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten und es ein weiteres Kind unter 12 Jahren in Ihrem Haushalt gibt, haben Sie nach § 38 Abs. 1 SGB V Anspruch auf Haushaltshilfe.
Wir beteiligen uns an den Kosten. Sie zahlen lediglich Ihren gesetzlichen Eigenanteil.
Weitere Infos dazu finden Sie unter https://www.viactiv.de/services/zuzahlung-und-erstattung/zuzahlungen-im-ueberblick