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Bitte beachten Sie:

Am 22.November 2024 sind wir nur eingeschränkt erreichbar.

Am Freitag, 22. November 2024, findet unsere Personalversammlung statt. Unsere Kundenservices bleiben daher an diesem Tag teilweise geschlossen oder haben verkürzte Öffnungszeiten. Auch telefonisch sind wir leider nur eingeschränkt erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail oder nutzen Sie unseren Rückrufservice unter https://www.viactiv.de/kontakt. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. In der kommenden Woche sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Müssen auch chronisch Kranke Zuzahlungen leisten?

Grundsätzlich müssen auch chronisch Kranke die gesetzlichen Zuzahlungen leisten. Für schwerwiegend chronisch Kranke ist die jährliche Belastungsgrenze jedoch von zwei Prozent auf ein Prozent des Brutto-Haushaltseinkommens abgesenkt. Schwerwiegend chronisch krank bedeutet, dass der Patient mindestens seit einem Jahr erkrankt ist und er mindestens einmal im Quartal wegen dieser Krankheit ärztlich behandelt werden muss.

Als chronische Krankheit gilt, wenn Ihre Erkrankung bereits seit einem Jahr andauert und Sie in dieser Zeit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurden. Hierzu zählen unter anderem Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder Koronare Herzkrankheit. Ob Ihre Erkrankung chronisch ist erfahren Sie bei Ihrer behandelnden Arztpraxis.

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