Müssen auch chronisch Kranke Zuzahlungen leisten?
Grundsätzlich müssen auch chronisch Kranke die gesetzlichen Zuzahlungen leisten. Für schwerwiegend chronisch Kranke ist die jährliche Belastungsgrenze jedoch von zwei Prozent auf ein Prozent des Brutto-Haushaltseinkommens abgesenkt. Schwerwiegend chronisch krank bedeutet, dass der Patient mindestens seit einem Jahr erkrankt ist und er mindestens einmal im Quartal wegen dieser Krankheit ärztlich behandelt werden muss.
Als chronische Krankheit gilt, wenn Ihre Erkrankung bereits seit einem Jahr andauert und Sie in dieser Zeit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurden. Hierzu zählen unter anderem Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder Koronare Herzkrankheit. Ob Ihre Erkrankung chronisch ist erfahren Sie bei Ihrer behandelnden Arztpraxis.