Bezuschusst die VIACTIV Rehasport?
Sowohl die Träger der Renten-, Unfall als auch Krankenversicherung können Rehabilitationsmaßnahmen übernehmen. Wer zuständig ist, kommt darauf an, zu welchem Zweck die Reha im Anschluss an eine Diagnose durchgeführt wird. Wichtig ist auch, dass Sie die Maßnahme vor Beginn beantragen.
Seit dem 01. März 2025 verzichtet die VIACTIV Krankenkasse auf eine vorherige Genehmigung Ihres Rehasports und Funktionstrainings. Sie können Ihre ärztliche Bescheinigung direkt bei dem Leistungserbringer einreichen.