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Bezahlt meine Krankenkasse eine Magenverkleinerung?

Dies kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Entscheidung ist von den individuellen Beschwerden und dem medizinischen Bericht abhängig.

Um dies beurteilen zu können, lassen Sie uns bitte Ihren Befundbericht inklusive Fotodokumentation, Art und Umfang der Beschwerden beziehungsweise der Funktionsbeeinträchtigungen sowie Informationen über Gewicht und Körpergröße zukommen.

Grundsätzlich gilt, dass eine Kostenübernahme geprüft wird, wenn ein BMI (Body-Mass-Index) über 40 vorliegt oder bei einem BMI ab 35, wenn schwere Begleit- bzw. Folgeerkrankungen nachgewiesen sind. Bevor eine Mageverkleinerung geprüft wird, müssen Sie allerdings nachweisen, dass ein "multimodales Therapiekonzept" über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr in Anspruch genommen wurde. Dies sollte mit dem Hausarzt besprochen werden. Das Therapiekonzept beinhaltet:

  • eine mindestens halbjährliche Ernährungsberatung
  • eine mindestens halbjährliche Verhaltenstherapie
  • eine Sporttherapie

Gern können Sie uns die Unterlagen an service@viactiv.de schicken. Falls Sie Fragen vorab haben, steht Ihnen unser Serviceteam unter 0800 222 12 11 zur Verfügung.

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