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Bitte beachten Sie:

Am 22.November 2024 sind wir nur eingeschränkt erreichbar.

Am Freitag, 22. November 2024, findet unsere Personalversammlung statt. Unsere Kundenservices bleiben daher an diesem Tag teilweise geschlossen oder haben verkürzte Öffnungszeiten. Auch telefonisch sind wir leider nur eingeschränkt erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail oder nutzen Sie unseren Rückrufservice unter https://www.viactiv.de/kontakt. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. In der kommenden Woche sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Bekomme ich als Pflegebedürftiger Fahrkosten erstattet?

Neben den Kosten für Rettungsfahrten übernimmt die VIACTIV grundsätzlich auch die Kosten für Krankentransporte, bei denen aus medizinischen Gründen eine fachliche Betreuung notwendig ist, sowie für Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlungen oder ambulanten Operationen im Krankenhaus, wenn sich dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermeiden bzw. verkürzen lässt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 haben darüber hinaus Anspruch auf Fahrkostenerstattung für Fahrten zu ambulanten Behandlungen. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, benötigen Sie keine weitere Genehmigung von uns.

Bei weiteren Fragen zum Thema Pflege könne Sie sich auch bei der Pflege-Hotline melden.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

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