Welche Arztkosten werden für Behandlungen im Ausland übernommen?
Generell gilt, dass gesetzliche Krankenkassen in Deutschland nur die Kosten für Behandlungen im Ausland erstatten dürfen, die bei Vertragsärzten, -zahnärzten, -krankenhäusern anfallen. Private Arztpraxen gehören nicht dazu. In der Regel können Sie innerhalb Europas beim Besuch eines Arztes die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für die Abrechnung nutzen. Diese Karte befindet sich auf der Rückseite Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte der VIACTIV. Beim Arzt legen Sie die Karte zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass vor. Den Rest regeln wir für Sie im Hintergrund.
In einigen europäischen Ländern sowie im außereuropäischen Ausland ist es auch durchaus noch üblich, dass Patienten in Vorkasse gehen. Auch individuelle Zuzahlungen sind in einigen Ländern Usus. Wichtig ist, dass Sie medizinische Leistungen quittieren lassen. Am besten, Sie lassen sich vom behandelnden Arzt eine detaillierte Rechnung geben, aus der die Diagnose und die einzelnen Maßnahmen der Behandlung genau hervorgehen. Sollte der behandelnde Arzt Ihnen Medikamente oder medizinische Hilfsmittel verordnen, achten Sie beim Kauf unbedingt darauf, neben der ärztlichen Verordnung auch die Quittungen und Kassenzettel sorgfältig aufbewahren. Reichen Sie nach der Reise sämtliche Unterlagen im Original zeitnah bei der VIACTIV ein. Wir prüfen anschließend Ihre Erstattung.
Bei Reisen ins außereuropäische Ausland empfehlen wir in jedem Fall den Abschluss einer entsprechenden Auslandskrankenversicherung, die wir Ihnen gern über unseren Partner Barmenia anbieten.