Am 11.05.2019 ist das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden u.a. die Leistungen für gesetzlich Versicherte ausgeweitet.
Terminservicestellen
Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Spätestens ab dem 01.01.2020 sollen sie als zentrale Anlaufstellen für Patienten rund um die Uhr erreichbar sein – online oder per bundesweit einheitlicher Notdienstnummer 116117.
Waren diese Stellen bisher für die kurzfristige Vergabe von Facharztterminen zuständig, werden sie künftig auch Termine zu Haus- und Kinderärzten vermitteln und Patienten bei der Suche nach einem Haus-, Kinder- oder Jugendarzt unterstützen. Weiterer Vorteil für Familien: Termine für U-Untersuchungen gibt es dann innerhalb von vier Wochen. Bei akutem Bedarf muss alles besonders schnell gehen: Daher bekommen Patienten künftig über diese Einrichtungen auch während der Sprechstundenzeiten einen Termin – und zwar entweder in einer Arztpraxis, in der Notfallambulanz oder im Krankenhaus. Und auch bei psychotherapeutischer Behandlung geht es künftig schneller: Im Akutfall muss ein Patient maximal zwei Wochen auf einen Termin warten.
Mindestsprechstunden
Parallel dazu wurde mit dem neuen Gesetz das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. Für niedergelassene Ärzte sind das mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet). Außerdem müssen bestimmte Fachärzte, etwa Augen-, Frauen- oder HNO-Ärzte, mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten. In dieser Zeit sollen Patienten ohne vorherige Terminvereinbarung behandelt werden.
Zahnersatz
Ab dem 01.10.2020 gibt es wieder mehr Geld für Zahnersatz. Bei der sogenannten Regelversorgung etwa mit Kronen oder Brücken unterstützen die Krankenkassen ab diesem Zeitpunkt mit einem Zuschuss von 60 Prozent. Aktuell liegt dieser noch bei 50 Prozent. Hierdurch werden die Versicherten, die auf eine Versorgung mit Zahnersatz angewiesen sind, finanziell entlastet.
Apps für chronisch Kranke
Schon heutzutage organisieren vor allem chronisch Kranke ihren Patientenalltag per App. Diese hilft zum Beispiel dabei, Medikamente zur richtigen Zeit und in der notwendigen Menge einzunehmen. Neu ist, dass es diese Apps künftig „auf Rezept“ geben soll, Patienten die Kosten hierfür also nicht mehr selber tragen müssen.