Kontakt
Telefon
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Bitte beachten Sie:

Am 22.November 2024 sind wir nur eingeschränkt erreichbar.

Am Freitag, 22. November 2024, findet unsere Personalversammlung statt. Unsere Kundenservices bleiben daher an diesem Tag teilweise geschlossen oder haben verkürzte Öffnungszeiten. Auch telefonisch sind wir leider nur eingeschränkt erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail oder nutzen Sie unseren Rückrufservice unter https://www.viactiv.de/kontakt. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. In der kommenden Woche sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

SV-Beiträge: Termine 2021

Group 11 1 min Lesezeit   |   14.01.2021

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Group 20

Autor

VIACTIV
VIACTIV Krankenkasse

SV-Beiträge: Termine 2021

Group 11 1 min Lesezeit   |   14.01.2021

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

VIACTIV Krankenkasse
Group 20

Autor

VIACTIV

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung werden als sogenannter Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Einzugsstelle abgeführt. Hierbei sind bestimmte Stichtage zu beachten.

Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt bemessen werden, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt. Ein verbleibender Restbeitrag wird am drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.

Abgabetermine für Beitragsnachweise

Der Arbeitgeber hat der jeweiligen Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) einen Beitragsnachweis für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis spätestens zu Beginn (also bereits um 0.00 Uhr) des zweiten Arbeitstages vor dem Tag der Fälligkeit einzureichen. Der Beitragsnachweis ist also nur dann rechtzeitig eingereicht, wenn die Einzugsstelle am gesamten fünftletzten Bankarbeitstag des Monats über den Beitragsnachweis verfügen kann.

Beiträge aus Versorgungsbezügen: Wie bereits beschrieben, werden Beiträge aus Versorgungsbezügen einheitlich am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig. Dies hat zur Folge, dass der durch die Zahlstelle zu erstellende Beitragsnachweis spätestens zwei Arbeitstage vor diesem Fälligkeitstermin der Krankenkasse vorliegen muss.

 Termine 2021

 

Monat Fällig bis Abgabe bis
Januar 27.01. 25.01.
Februar 24.02. 22.02.
März 29.03. 25.03.
April 28.04. 26.04.
Mai 27.05 25.05.
Juni 28.06. 24.06.
Juli 28.07. 26.07.
August 27.08. 25.08.
September 28.09. 24.09.
Oktober 27.10. 25.10.
November 26.11. 24.11.
Dezember 28.12. 23.12.
Vielen Dank für Ihr Feedback!

Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.