Zum 01.01.2020 soll es neue Sachbezugswerte geben. Arbeitgeber müssen dann mit anderen Beträgen rechnen, wenn sie Arbeitnehmer beispielsweise kostenlos verpflegen. Die Anhebung orientiert sich an der Verbraucherpreisentwicklung.
Freie oder verbilligte Verpflegung
Gewähren Arbeitgeber ihren Beschäftigten freie oder verbilligte Verpflegung, so ist dafür ab dem kommenden Jahr monatlich ein Wert von 258 Euro (2019: 251 Euro) vorgesehen. Das sind kalendertäglich 8,60 Euro (2019: 8,37 Euro). Entsprechend ergeben sich die folgenden Einzelwerte:
- Frühstück: 1,80 Euro (2019: 1,77 Euro)
- Mittag- oder Abendessen: 3,40 Euro (2019: 3,30 Euro)
Der ortsübliche Mietpreis
Als Sachbezug zählt es auch, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Unterkunft, also etwa ein möbliertes Zimmer, zur Verfügung stellt. So ein Sachbezug soll künftig mit 235 Euro (2019: 231 Euro) monatlich bewertet werden. Anders ist es, wenn der Arbeitgeber nicht nur eine Unterkunft, sondern eine Wohnung, zum Beispiel ein Appartement mit eigener Küchenzeile und Bad, überlässt. Dafür wird grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis angesetzt.
Die Anpassung soll über die „Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ erfolgen. Diese muss noch durch das parlamentarische Verfahren und bedarf insbesondere der Zustimmung durch den Bundesrat.