Nach der Aufhebung einer Reihe von Kontaktbeschränkungen in den vergangenen Wochen führen die Rentenversicherungsträger seit Anfang Juni 2020 wieder Betriebsprüfungen vor Ort durch. Vorrangig werden dabei Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten und Steuerberater angesprochen.
Die Prüferinnen und Prüfer werden in jedem Fall zunächst telefonisch mit dem Arbeitgeber oder Steuerberater Kontakt aufnehmen. Abgesehen von einer möglichen Terminabsprache geht es dabei darum,
- vor dem Hintergrund einer bei vielen Arbeitgebern und Steuerberatern möglichen Belastungs- oder Krisensituation einen verbindlichen, persönlichen Kontakt zwischen der Prüferin/dem Prüfer und der/dem Verantwortlichen herzustellen,
- Corona-bedingte Verschiebungswünsche in Erfahrung zu bringen,
- Informationen über die örtlichen Bedingungen und die Einhaltung des Arbeitsschutzes einzuholen,
- Informationen über Möglichkeiten zu vermitteln und einzuholen, ob und wie ein Vor-Ort-Aufenthalt auf ein zeitliches Minimum begrenzt werden kann (z.B. Teilnahme an der euBP, Abholung/Zusendung von Unterlagen).
Wünschen Arbeitgeber oder Steuerberater eine Corona-bedingte Verschiebung der Prüfung, wird dem in aller Regel entsprochen.