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Rechengrößen 2021

Group 11 1 min Lesezeit   |   11.11.2020

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Group 20

Autor

VIACTIV
Viactiv-Krankenkasse-Beitragsbemessungsgrenze | VIACTIV Krankenkasse

Rechengrößen 2021

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Viactiv-Krankenkasse-Beitragsbemessungsgrenze | VIACTIV Krankenkasse
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Alle Jahre wieder werden die Grenzwerte in der Sozialversicherung angepasst. Nachfolgend ein Überblick über die Zahlen, Daten und Fakten 2021.

Beitragsbemessungsgrenzen

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 82.800,00 Euro (monatlich: 6.900,00 Euro) auf 85.200,00 Euro (monatlich: 7.100,00 Euro) angehoben. In den neuen Bundesländern kommt es zu einer Anhebung von 77.400,00 Euro (monatlich: 6.450,00 Euro) auf 80.400,00 Euro (monatlich: 6.700,00 Euro).

In der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze für 2021 von 56.250,00 Euro auf 58.050,00 Euro (monatlich: 4.837,50 Euro) erhöht.

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ihr zu berücksichtigendes Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt, und ihr Entgelt auch die JAE-Grenze des Folgejahres übersteigt. Für den Jahreswechsel 2020/2021 bedeutet dies: Arbeitnehmer sind ab dem 01.01.2021 krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt sowohl die JAE-Grenze 2020 (= 62.550,00 Euro bundesweit) als auch die JAE-Grenze 2021 (= 64.350,00 Euro bundesweit) überschreitet.

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Neben der bereits beschriebenen allgemeinen JAE- Grenze ist eine besondere JAE-Grenze zu berücksichtigen. Diese gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden JAE-Grenze (= 40.500,00 Euro) versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert waren. Bei dieser privaten Krankenversicherung muss es sich um eine Krankheitskostenvollversicherung handeln. Solange das Arbeitsentgelt der Betroffenen die jeweils geltende besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (2021 = 58.050,00 Euro), bleiben sie versicherungsfrei.

Ob die Voraussetzungen für die Anwendung der besonderen JAE-Grenze vorliegen, hat der Arbeitgeber nicht nur bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen zu beachten, sondern auch bei Neueinstellungen zu prüfen.

Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze beträgt auch im kommenden Jahr 325,00 Euro und gilt für Auszubildende und Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum absolvieren. Im Zusammenhang mit der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung verliert diese Regelung jedoch zunehmend an Bedeutung.

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