Der gesetzliche Mindestlohn wird ab Oktober 2022 auf 12,00 Euro je Stunde erhöht, die Minijob-Grenze zum gleichen Zeitpunkt von 450,00 Euro auf 520,00 Euro steigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung am 23.02.2022 verabschiedet.
Mit der jetzt auf den Weg gebrachten Anhebung hat der Mindestlohn in den letzten Monaten einen nahezu beispiellosen „Karrieresprung“ hingelegt. Lag er Ende 2021 noch bei 9,60 Euro, stieg er Anfang 2022 auf 9,82 Euro, wird im nächsten Schritt – zum 01.07.2022 – auf 10,45 Euro erhöht, bis er dann, Anfang Oktober 2022, auf 12,00 Euro angehoben wird.
Mindestlohn und Minijob
Zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 Euro wird die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch ausgestaltet. Hierbei orientiert sie sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Damit einher geht eine Anhebung der Minijobgrenze von bislang 450 Euro auf zunächst 520 Euro monatlich ab dem 01.10.2022.
Midijob
Auch für Beschäftigungen knapp oberhalb der Minijob-Grenze gibt es Neuerungen. So werden ab Oktober mehr Arbeitnehmer als bisher von den reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen im Übergangsbereich profitieren. Dieser wird ab dem 01.10.2022 einen Bereich von zunächst 520,01 bis 1.600,00 Euro (statt bisher 450,01 bis 1.300,00 Euro) umfassen.