Bereits Mitte 2020 hatte die Mindestlohnkommission einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in insgesamt vier Schritten alle sechs Monate wie folgt zu erhöhen: Zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro, zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro.
Dieser im vergangenen Jahr gefasste Beschluss soll zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.
Zum Hintergrund: Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde 2015 in Deutschland eingeführt (8,50 Euro pro Stunde), seit 2018 gilt sie ausnahmslos in allen Branchen. Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft die Mindestlohnkommission hierbei, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung.