Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30.06.2020 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zu erhöhen.
Hierbei soll der zurzeit geltende Mindestlohn (9,35 Euro) in insgesamt vier Schritten alle sechs Monate wie folgt erhöht werden:
- zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro,
- zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro,
- zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro,
- zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro.
Zum Hintergrund: Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung.
Der aktuelle Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.