Kontakt
Telefon
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Bitte beachten Sie:

Am 22.November 2024 sind wir nur eingeschränkt erreichbar.

Am Freitag, 22. November 2024, findet unsere Personalversammlung statt. Unsere Kundenservices bleiben daher an diesem Tag teilweise geschlossen oder haben verkürzte Öffnungszeiten. Auch telefonisch sind wir leider nur eingeschränkt erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail oder nutzen Sie unseren Rückrufservice unter https://www.viactiv.de/kontakt. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. In der kommenden Woche sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mindestausbildungsvergütung: Neue Untergrenze ab 2024

Group 11 1 min Lesezeit   |   20.02.2024

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Group 20

Autor

VIACTIV Krankenkasse
Vergütung Auszubildene | VIACTIV Krankenkasse

Mindestausbildungsvergütung: Neue Untergrenze ab 2024

Group 11 1 min Lesezeit   |   20.02.2024

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Vergütung Auszubildene | VIACTIV Krankenkasse
Group 20

Autor

VIACTIV Krankenkasse

Vor einigen Jahren wurde für neu abgeschlossene betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt. Nachfolgend ein Überblick über die aktuell und für 2024 geltenden Werte.

Die Mindestvergütung für Berufsausbildungen, die im Jahr 2021 begonnen hatten, betrug 550,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr. Bis zum Jahr 2023 war eine schrittweise Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung für das jeweils 1. Ausbildungsjahr vorgesehen (2022: 585,00 Euro, 2023: 620,00 Euro). Für das zweite Ausbildungsjahr beträgt der Aufschlag 18 %, für das dritte 35 % und für das vierte 40 %.

Für Ausbildungen, die in 2024 oder einem der Folgejahre beginnen, erfolgt eine jährliche Festlegung der Mindestausbildungsvergütung anhand der durchschnittlichen Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen.

Danach beträgt die monatliche Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungen, die in 2024 beginnen, 649,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 766,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr, 876,00 Euro im 3. und 909,00 Euro im 4. Ausbildungsjahr.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.