Gute Nachrichten für Versicherte: Zum 01.07.2021 wurde der Leistungskatalog in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert. Nachfolgend ein Überblick
Systematische Behandlung bei schwerer Parodontitis
Seit Anfang Juli haben von Parodontitis Betroffene Anspruch auf eine systematische Behandlung, die dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse der Zahnmedizin entspricht. Hierzu gehören eine Unterweisung in die Mundhygiene, Aufklärungsgespräche sowie eine Parodontitis-Nachsorge von mindestens zwei Jahren nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase.
Leichterer Zugang zu langfristiger Physio- und Ergotherapie
Erkrankte mit einer schweren und langanhaltenden funktionellen oder strukturellen Schädigung benötigen oft dauerhaft Heilmittel wie Physio-, Sprach- und Ergotherapie-Maßnahmen. Seit dem 01.07.2021 ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bei mehr Krankheiten möglich als bisher. Hinzugekommen sind u. a. das Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems) sowie die so genannte Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta). Zudem wurde für Versicherte mit bestimmten chronischen psychischen Erkrankungen die Höchstmenge je Ergotherapie-Verordnung von 10 auf 20 Einheiten aufgestockt.
Rhesusfaktor-Untersuchung während Schwangerschaft
Seit dem 01.07.2021 können Rhesus-negative Schwangere – zur Vermeidung einer unnötigen Anti-D-Prophylaxe – den Rhesusfaktor ihres Kindes bereits vor der Geburt bestimmen lassen. Diese Frauen vermeiden damit womöglich eine Behandlung mit Anti-D-Immunglobulinen, zu der ihnen bisher immer vorsorglich geraten wird.
Konservierung von Sperma und Eizellen
Ebenfalls seit dem 01.07.2021 können gesetzlich Versicherte vor einer potentiell keimzellschädigenden Therapie eine Kryokonservierung und die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen in Anspruch nehmen. Vom Leistungsumfang umfasst sind Vorbereitung, Entnahme, Aufbereitung, Transport, Einfrieren, Lagerung und späteres Auftauen von Ei- oder Samenzellen und Keimzellen. Anspruch auf eine Kostenübernahme haben Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr.