Kontakt
Telefon
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Bitte beachten Sie:

Am 22.November 2024 sind wir nur eingeschränkt erreichbar.

Am Freitag, 22. November 2024, findet unsere Personalversammlung statt. Unsere Kundenservices bleiben daher an diesem Tag teilweise geschlossen oder haben verkürzte Öffnungszeiten. Auch telefonisch sind wir leider nur eingeschränkt erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail oder nutzen Sie unseren Rückrufservice unter https://www.viactiv.de/kontakt. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. In der kommenden Woche sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Hochwasser in Deutschland – VIACTIV hilft

Group 11 2 min Lesezeit   |   07.06.2024

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Group 20

Autor

VIACTIV Krankenkasse
Hochwasser_1000x1000_V2 | VIACTIV Krankenkasse

Hochwasser in Deutschland – VIACTIV hilft

Group 11 2 min Lesezeit   |   07.06.2024

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Hochwasser_1000x1000_V2 | VIACTIV Krankenkasse
Group 20

Autor

VIACTIV Krankenkasse

Durch Hochwasserkatastrophen in Deutschland sind in einigen Bundesländern bereits erhebliche Schäden entstanden. Angesichts der nach wie vor angespannten Situation ist mit weiteren Schäden zu rechnen. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Menschen zu großen finanziellen Belastungen führen.

Wir unterstützen Sie

Um unsere von dieser besonderen Ausnahmesituation betroffenen Kunden zu unterstützen, bieten wir folgende Hilfestellung an:

Bereits fällig gewordene oder noch fällig werdende Beiträge für die Ist-Monate Mai 2024 bis September 2024 können ohne die Berechnung von Säumniszuschlägen oder Stundungszinsen gestundet werden. Stellen Sie dafür einfach einen formlosen schriftlichen Antrag und schildern Sie uns Ihre Situation. Einer Sicherheitsleistung bedarf es in diesem Zusammenhang nicht. Auch eine Stundung von Beiträgen, die bereits vor dem genannten Zeitraum fällig waren, ist hierbei möglich. Und zwar unabhängig davon, ob bereits eine Stundungsvereinbarung geschlossen oder andere Maßnahmen eingeleitet wurden.

In welcher Form der entsprechende Nachweis von Ihnen erbracht werden kann, vom Hochwasser „nicht unerheblich betroffen zu sein“, kann dabei natürlich sehr individuell sein. Hierfür kommen beispielsweise folgende Unterlagen in Betracht:

  • Eine Bestätigung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, dass Sie von dem Hochwasser betroffen sind
  • Fotos des Betriebsgebäudes, auf denen die Beschädigungen sichtbar sind
  • Eine nach den örtlichen Verhältnissen glaubhafte Erklärung von Ihnen, dass Sie erheblichen finanziellen Schaden durch das Hochwasser erlitten haben.

Bitte sprechen Sie uns im Zweifelsfall gerne an. Wir klären gemeinsam mit Ihnen alle Fragen zu Ihrer individuellen Situation.

Wurden bereits Säumniszuschläge oder Mahngebühren erhoben, können wir diese auf Antrag natürlich ebenfalls erlassen. Dies ist leider nicht immer vermeidbar, weil es uns im Vorfeld nicht möglich ist, die betroffenen Arbeitgeber zu ermitteln.

Der Antrag sollte Folgendes enthalten:

  • Schilderung der finanziellen Folgen aufgrund des Hochwassers
  • Fotos der Schäden als Nachweis
  • Angabe der Beitragsmonate, für die die Beiträge gestundet werden sollen (Mai bis September möglich)
  • Angabe der Ratenhöhe nach Ende der Stundung. Wenn die Stundung ausläuft, müssen die Beiträge zurückgezahlt werden
  • Angabe Ihrer Versichertennummer
  • Angabe Ihrer Telefonnummer für Rückfragen

Schicken Sie uns Ihren Antrag ganz einfach per E-Mail an zv@viactiv.de.

AG-Servicenummer

Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

0800 230 1030
Vielen Dank für Ihr Feedback!

Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.