Durch Hochwasserkatastrophen in Deutschland sind in einigen Bundesländern bereits erhebliche Schäden entstanden. Angesichts der nach wie vor angespannten Situation ist mit weiteren Schäden zu rechnen. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Menschen zu großen finanziellen Belastungen führen.
Wir unterstützen Sie
Um unsere von dieser besonderen Ausnahmesituation betroffenen Kunden zu unterstützen, bieten wir folgende Hilfestellung an:
Bereits fällig gewordene oder noch fällig werdende Beiträge für die Ist-Monate Mai 2024 bis September 2024 können ohne die Berechnung von Säumniszuschlägen oder Stundungszinsen gestundet werden. Stellen Sie dafür einfach einen formlosen schriftlichen Antrag und schildern Sie uns Ihre Situation. Einer Sicherheitsleistung bedarf es in diesem Zusammenhang nicht. Auch eine Stundung von Beiträgen, die bereits vor dem genannten Zeitraum fällig waren, ist hierbei möglich. Und zwar unabhängig davon, ob bereits eine Stundungsvereinbarung geschlossen oder andere Maßnahmen eingeleitet wurden.
In welcher Form der entsprechende Nachweis von Ihnen erbracht werden kann, vom Hochwasser „nicht unerheblich betroffen zu sein“, kann dabei natürlich sehr individuell sein. Hierfür kommen beispielsweise folgende Unterlagen in Betracht:
- Eine Bestätigung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, dass Sie von dem Hochwasser betroffen sind
- Fotos des Betriebsgebäudes, auf denen die Beschädigungen sichtbar sind
- Eine nach den örtlichen Verhältnissen glaubhafte Erklärung von Ihnen, dass Sie erheblichen finanziellen Schaden durch das Hochwasser erlitten haben.
Bitte sprechen Sie uns im Zweifelsfall gerne an. Wir klären gemeinsam mit Ihnen alle Fragen zu Ihrer individuellen Situation.
Wurden bereits Säumniszuschläge oder Mahngebühren erhoben, können wir diese auf Antrag natürlich ebenfalls erlassen. Dies ist leider nicht immer vermeidbar, weil es uns im Vorfeld nicht möglich ist, die betroffenen Arbeitgeber zu ermitteln.