Mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen will die Bundesregierung Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vor, der sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindet.
Unter anderem ist geplant, den Anspruch auf Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung auszuweiten. Zudem sollen ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten zur Pflichtleistung werden.
Veränderungen sind auch beim Anspruch auf Leistungen bei Krankheit im Ausland geplant. Diese sollen in Zukunft auch Personen in Elternzeit zustehen, die selbst versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind und kein oder nur beitragsfreies Einkommen haben, wenn sie einen im Ausland beschäftigten Ehepartner begleiten oder besuchen. Aktuell müssen sie sich für die Zeit des Auslandsaufenthalts grundsätzlich selbst absichern. Künftig werden sie den Familienversicherten gleichgestellt. Wie diese werden sie dann einen entsprechenden Anspruch gegen den jeweiligen Arbeitgeber auf Leistungen bei Krankheit haben. Der Arbeitgeber bekommt die Kosten bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären, erstattet.