Was ist die Insolvenzgeldumlage?
Die Insolvenzgeldumlage (U3) müssen insolvenzfähige Arbeitgeber monatlich an die zuständige Einzugsstelle zahlen. Im Falle einer Insolvenz eines Arbeitgebers wird das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer durch diese Umlage gezahlt. Seit dem Jahr 2023 liegt die Insolvenzgeldumlage bei 0,06%.