Welchen Rechtskreis muss ich verwenden?
Unterschieden wird zwischen Rechtskreis/Ost und Rechtskreis/West. Zum Rechtskreis/Ost gehören die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Gebiet des ehemaligen Ost-Berlin. Zum Rechtskreis/West gehören die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und das Gebiet des ehemaligen West-Berlin.
Besonderheiten zum Jahreswechsel 2024/2025
Meldungen:
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben für das DEÜV-Meldeverfahren einen Wegfall der Rechtskreistrennung zum 01.01.2025 vereinbart, das heißt in den Meldungen für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 ist kein Rechtskreiskennzeichen mehr anzugeben.
Beitragsnachweise:
Für die Verfahren zum Nachweis, zur Weiterleitung und zur Abrechnung der Beiträge ergeben sich hingegen keine Änderungen zum 01.01.2025. Das bedeutet, dass die Beitragsnachweise über den 31.12.2024 hinaus getrennt nach Rechtskreisen abzugeben sind, unabhängig davon, ob die Beiträge für Zeiten vor oder für Zeiten ab dem 01.01.2025 nachzuweisen sind.