Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es zu Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung?
Arbeitgeber sind gesetzlich zu einer „menschengerechten Gestaltung von Arbeit“ angehalten. Die Arbeitsabläufe und das Arbeitsumfeld sind von ihnen so zu organisieren, dass sie den physischen und psychischen Eigenschaften, dem Leistungsvermögen und den Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen. Arbeit muss zumutbar und ohne Gefahr oder Beeinträchtigung der Gesundheit ausführbar sein. Konkrete Vorgaben hierzu sind im Arbeitsschutzgesetz sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz festgehalten. Auch Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist verpflichtend. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung hingegen sind ein freiwilliges Engagement des Arbeitgebers.