Was sind „ordentlich Studierende“?
Als „ordentlich Studierende“ werden Studenten bezeichnet, die an einer Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert sind und den überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit für ihr Studium aufwenden. Werden sie für eine Nebenbeschäftigung, zum Beispiel nach dem Werkstudentenprinzip, eingestellt, müssen Arbeitgeber keinerlei Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Darunter fallen unter anderem Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Solange die Studierenden nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sind sie nicht sozialversicherungspflichtig.