Was sind „beschäftigte Studierende“?
Für Studierende gelten andere versicherungsrechtliche Regeln. Studierende, die neben dem Studium mehr als eine geringfügige Beschäftigung ausüben, sind versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt jedoch nur reduzierte Sozialabgaben. Studierende dürfen während ihrer Vorlesungszeit jedoch maximal 20 Stunden arbeiten. Wenn Studierende jedoch nachts oder abends arbeiten, dann gelten andere Voraussetzungen. Wenn Studierende über 20 Stunden die Woche arbeiten, dann steht das Studium nicht mehr im Vordergrund und die Studierenden werden als versicherungspflichtig eingestuft.