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VIACTIV Krankenkasse

Häufige Fragen

Was beinhalten die Bestandsschutzregelungen vom 01.10.2022 bis 31.12.2023?

Für Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 Euro bis 520,00 Euro, die am 30. September 2022 versicherungspflichtig sind, wurden bis zum 31. Dezember 2023 Bestandsschutzregelungen geschaffen.

Sie bleiben versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. In der Rentenversicherung werden diese Arbeitnehmer hingegen als Minijobber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auch möglich. Die Antragstellung erfolgt gegenüber dem Arbeitgeber.

Erfüllen die Arbeitnehmer in der Kranken- und Pflegeversicherung die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung, gelten für diese Versicherungszweige die Regelungen für einen Minijob. Dies kann sich auch erst im Laufe der Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 ergeben.

Für bestandsgeschützte Beschäftigungen müssen Arbeitgeber Ummeldungen veranlassen:

  • Die Beschäftigung ist bei der Krankenkasse mit Meldegrund 32 (Beitragsgruppenwechsel) abzumelden.
  • Die Anmeldung mit dem Meldegrund 12 (Beitragsgruppenwechsel) für die Rentenversicherung muss bei der Minijob-Zentrale mit den Beitragsgruppen 0100 erfolgen.
  • Die Anmeldung für die Versicherungszweige der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung mit den Beitragsgruppen 1011 bei der Krankenkasse. anzumelden.
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