Wann muss ich die Beitragsnachweise einreichen?
Die Beitragsnachweise sind zwei Tage vor dem Fälligkeitstag der Sozialversicherungsbeiträge zu übermitteln. Das bedeutet, dass Sie der Einzugsstelle die Beitragsnachweise spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag des Monats vorlegen müssen.