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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.
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Häufige Fragen

Wann muss ich die Beiträge überweisen?

Der Fälligkeitstag für die Zahlung der Beiträge ist der drittletzte Bankarbeitstag des Monats. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Sie die Beiträge an die zuständige Einzugsstelle überwiesen haben. Hier finden Sie alle Fälligkeitstermine noch einmal.

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Sie helfen uns mit Ihrem Feedback, unsere Webseite zu optimieren.
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