Wann muss eine Anmeldung durch Datenübermittlung erfolgen?
Die Frist für die Anmeldung durch Datenübermittlung beträgt sechs Wochen ab dem Tag der Beschäftigungsaufnahme.
War diese Antwort für Sie hilfreich?
Ja
Nein
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Sie helfen uns mit Ihrem Feedback, unsere Webseite zu optimieren.