Sind für geringfügig Beschäftigte Umlagebeiträge zu entrichten?
Auch für geringfügig Beschäftigte ist Umlage abzuführen. Zuständige Einzugsstelle ist hier jedoch die Minijob-Zentrale.
War diese Antwort für Sie hilfreich?
Ja
Nein
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Sie helfen uns mit Ihrem Feedback, unsere Webseite zu optimieren.