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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.
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Häufige Fragen

Sind für geringfügig Beschäftigte Umlagebeiträge zu entrichten?

Auch für geringfügig Beschäftigte ist Umlage abzuführen. Zuständige Einzugsstelle ist hier jedoch die Minijob-Zentrale.

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Sie helfen uns mit Ihrem Feedback, unsere Webseite zu optimieren.
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