Können sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Ja, die Minijobber können sich von der Zahlung ihres Eigenanteils befreien lassen. Für Sie als Arbeitgeber ändert sich dadurch nichts: Sie zahlen, wie vor der Befreiung, weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent.