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VIACTIV Krankenkasse

Häufige Fragen

Können sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Ja, die Minijobber können sich von der Zahlung ihres Eigenanteils befreien lassen. Für Sie als Arbeitgeber ändert sich dadurch nichts: Sie zahlen, wie vor der Befreiung, weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent.

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Sie helfen uns mit Ihrem Feedback, unsere Webseite zu optimieren.
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