Können Säumniszuschläge erlassen werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Säumniszuschläge erlassen werden.
Grund 1: Bislang pünktliche Beitragszahlungen
Sie haben in den letzten 12 Monaten die Beiträge nur ein Mal zu spät gezahlt? Dann teilen Sie uns die Verzögerung einfach formlos mit.
Grund 2: Unabwendbares Ereignis
Sie sind an einer pünktlichen Zahlung aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses gehindert gewesen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall der für die Zahlung zuständigen Person
- Eine Naturkatastrophe
- Ein Brand
Bitte weisen Sie dies in Ihrem Antrag glaubhaft nach.
Grund 3: Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung
Eine rechtzeitige Zahlung der Beiträge ist nicht möglich gewesen, weil Sie zahlungsunfähig und/oder überschuldet sind. Bitte weisen Sie dies in Ihrem Antrag nach.
Grund 4: Gefährdete wirtschaftliche Existenz
Eine Vollstreckung der Säumniszuschläge gefährdet Ihre wirtschaftliche Existenz. Bitte weisen Sie dies in Ihrem Antrag glaubhaft nach.
Grund 5: Voraussetzungen zum Erlass der Hauptschuld liegen vor
In diesen Fällen ist kein Antrag erforderlich. Der Antrag für den Erlass der Hauptschuld reicht aus.