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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.
VIACTIV Krankenkasse

Häufige Fragen

Können Säumniszuschläge erlassen werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Säumniszuschläge erlassen werden.

Grund 1: Bislang pünktliche Beitragszahlungen
Sie haben in den letzten 12 Monaten die Beiträge nur ein Mal zu spät gezahlt? Dann teilen Sie uns die Verzögerung einfach formlos mit.

Grund 2: Unabwendbares Ereignis
Sie sind an einer pünktlichen Zahlung aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses gehindert gewesen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall der für die Zahlung zuständigen Person
  • Eine Naturkatastrophe
  • Ein Brand

Bitte weisen Sie dies in Ihrem Antrag glaubhaft nach.

Grund 3: Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung
Eine rechtzeitige Zahlung der Beiträge ist nicht möglich gewesen, weil Sie zahlungsunfähig und/oder überschuldet sind. Bitte weisen Sie dies in Ihrem Antrag nach.

Grund 4: Gefährdete wirtschaftliche Existenz
Eine Vollstreckung der Säumniszuschläge gefährdet Ihre wirtschaftliche Existenz. Bitte weisen Sie dies in Ihrem Antrag glaubhaft nach.

Grund 5: Voraussetzungen zum Erlass der Hauptschuld liegen vor
In diesen Fällen ist kein Antrag erforderlich. Der Antrag für den Erlass der Hauptschuld reicht aus.

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Sie helfen uns mit Ihrem Feedback, unsere Webseite zu optimieren.
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