Für wen gilt der kassenindividuelle und für wen der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz?
Den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zahlen Mitglieder, die Arbeitnehmer oder selbstständig sind. Er beträgt bei der VIACTIV Krankenkasse ab dem 01.11.2024 bei 3,27 %.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag gilt für Mitglieder, bei denen andere Institutionen den Beitrag zahlen. Darunter fallen zum Beispiel Bezieher von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II), behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten oder Geringverdiener, wie Auszubildende, deren Arbeitsentgelt monatlich weniger als 325,00 Euro beträgt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt im Jahr 2024 1,7 %.