Was muss ich beachten, wenn ein neuer Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung aufnimmt?
Nach der Feststellung, ob und in welchen Zweigen Ihr neuer Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist, ist eine entsprechende Meldung abzugeben. Diese Anmeldung muss spätestens sechs Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme erfolgen. Außerdem muss Ihr neuer Mitarbeitende innerhalb von zwei Tagen nach Beschäftigungsbeginn seinen Sozialversicherungsausweis vorlegen.