Nachdem das Bundesfamilienministerium bereits Anfang 2020 entsprechende Pläne vorgelegt hat, wurde die Reform des Elterngeldes zwischenzeitlich beschlossen. Das Inkrafttreten wird zum 01.09.2021 angestrebt.
Die Änderungen betreffen Eltern mit hohem Einkommen, Mütter und Väter, die während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten und die Eltern von zu früh geborenen Kindern. Geplant sind u. a. folgende Änderungen:
- Die Jahreseinkommensgrenze von 500.000,00 Euro für den Bezug von Elterngeld soll auf 300.000,00 Euro gesenkt werden.
- Eltern, die angestellt sind und in „geringem Umfang“ nebenberuflich Gewinneinkünfte erzielen, sollen künftig wählen können, ob sie für die Berechnung des Elterngeldes als ausschließlich Angestellte oder als Selbständige behandelt werden möchten.
- Mütter und Väter, die während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, sollen künftig 32 Stunden statt 30 Stunden pro Woche arbeiten können. Dies ermöglicht ihnen mehr Teilzeitarbeit bei gleichzeitigem Elterngeldbezug.
- Wird ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Dies soll den Betroffenen die Gelegenheit geben, mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die Änderungen sollen erst für Eltern gelten, deren Kinder ab dem 01.09.2021 geboren werden. Eltern, deren Kinder vor diesem Zeitpunkt geboren wurden, sind von den geplanten Neuregelungen nicht betroffen. Ein Wahlrecht zwischen beiden Rechtslagen gibt es nicht.