Nachdem das Bundesfamilienministerium bereits Anfang 2020 entsprechende Pläne vorgelegt hat, wurde die Reform des Elterngeldes nun beschlossen. Die Änderungen betreffen Eltern mit hohem Einkommen, Mütter und Väter, die während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten und die Eltern von zu früh geborenen Kindern.
Geplant sind u. a. folgende Änderungen:
- Die Jahreseinkommensgrenze von 500.000,00 Euro für den Bezug von Elterngeld soll auf 300.000,00 Euro gesenkt werden.
- Zukünftig sollen Mütter und Väter, die in der Zeit des Elterngeldbezugs eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, 32 Stunden statt 30 Stunden pro Woche arbeiten können. Dies ermöglicht den Eltern mehr Teilzeitarbeit bei gleichzeitigem Elterngeldbezug.
- Wird ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Dies soll den Betroffenen die Gelegenheit geben, mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können.
Die beschriebenen Neuregelungen sollen 2021 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat müssen allerdings noch zustimmen.