Bund und Länder haben am 16.02.2022 einen Dreischritt der Öffnungen in der Corona-Pandemie vereinbart – im Zuge dessen werden die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise bis zum 20.03.2022 zurückgenommen. Hierunter fällt auch die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, ihre Beschäftigten ins Homeoffice zu schicken. Die Öffnungsschritte im Überblick.
Erster Schritt – private Zusammenkünfte und Zugang zum Einzelhandel
In einem ersten Schritt wurden private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl erlaubt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten bis zum 19.03. aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
Auch der Zugang zum Einzelhandel ist wieder bundesweit für alle Bürgerinnen und Bürger ohne Kontrollen möglich. Es müssen jedoch weiter mindestens medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.
Zweiter Schritt – Gastronomie und Großveranstaltungen
Seit dem 04.03.2022 gilt bundesweit die 3G-Regelung in Gastronomie und Hotels, womit diese auch von ungeimpften Menschen wieder besucht werden dürfen. Diskotheken und Clubs dürfen für Genesene und Geimpfte mit Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) öffnen.
Dritter Schritt – u. a. Entfall der Homeoffice-Pflicht
Die aktuell geltende Homeoffice-Pflicht ist im Infektionsschutzgesetzes geregelt und war von Beginn an bis zum 19.03.2022 befristet. Eine Verlängerung hätte somit vom Gesetzgeber per Gesetz auf den Weg gebracht werden müssen. Hierzu wird es jedoch nicht kommen, da – so der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16.02.2022 – alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen ab dem 20.03.2022 entfallen sollen, darunter auch die bis 19.03.2022 verpflichtenden Homeoffice-Regelungen.
Arbeitgeber können allerdings weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt, zum Beispiel bei Tätigkeit in Großraumbüros.
Wie geht es weiter?
Auch über den 19.03.2022 hinaus sind aus Sicht von Bund und Ländern niedrigschwellige Basisschutz-Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz von Risikogruppen erforderlich. Am 17.03.2022 wird daher die nächste Bund-Länder-Konferenz stattfinden. Sollte das Infektionsgeschehen bis dahin – wider Erwarten – doch wieder bedrohlicher werden, könnten Bund und Länder dort die Weitergeltung der Schutzmaßnahmen beschließen.