Wenn sich Arbeitnehmer weiterbilden, können sie dafür vielerorts rund eine Woche pro Jahr bezahlten Urlaub bekommen. Da dieser der Bildung und nicht der Erholung dient, gibt es die Tage quasi obendrauf. Wichtig ist nur, dass jemand eine anerkannte Bildungsmaßnahme besucht – das Thema kann meist frei gewählt werden.
Bereits im Jahr 1974 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub einzuführen. Weil Bildung in Deutschland Ländersache ist, haben die meisten Bundesländer seither den Bildungsurlaub (bzw. Bildungszeit oder Bildungsfreistellung) in Eigenregie geregelt und entsprechende Gesetze erlassen. Ausnahme: Bayern und Sachsen – dort gibt es bis heute keine solchen Vorschriften.
Freistellung zur Bildung
Bei dieser Art von Urlaub nehmen Arbeitnehmer an einer anerkannten Bildungsveranstaltung teil und werden dafür von ihrem Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freigestellt. Der Unterschied zur betrieblichen Weiterbildung: Die Veranstaltung kann auch fachfremd sein, also etwa allgemeine politische Bildung oder das Vertiefen einer Fremdsprache zum Inhalt haben. Auch längere Bildungsreisen oder Kurse sind denkbar. Denn manche Länder gewähren generell bis zu zehn arbeitsfreie Tage am Stück innerhalb von zwei Jahren. Andere erlauben es, nicht genutzten Bildungsurlaub mit dem des Folgejahrs zu koppeln.
Eigenanteil für Arbeitnehmer
Die Kosten der Maßnahme trägt in der Regel der Arbeitnehmer. Je nach Thema oder Veranstalter kann es auch vorkommen, dass z. B. Regierungsorganisationen, Gewerkschaften oder Parteien einen gewissen Teil übernehmen. Und, erfüllt eine Maßnahme die entsprechenden Kriterien, kann die Gebühr auch staatlich bezuschusst werden (Bildungsscheck etc.). Sonderfall: Im Saarland müssen Arbeitnehmer zur Hälfte eigene Freizeit einbringen, wenn sie länger als drei Tage in Bildungsurlaub gehen.
Vorab zu klären
Am besten funktioniert es mit dem Bildungsurlaub, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorab über die Eckpunkte verständigen. Denn sprechen etwa Gründe dagegen, die auch das jeweilige Gesetz anerkennt, kann der Arbeitgeber den Urlaub ablehnen. Berechtigte Ablehnungsgründe sind beispielsweise nicht eingehaltene Fristen oder zwingende betriebliche Gründe wie Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zum beantragten Zeitpunkt. Einige Bundesländer haben auch Schutzklauseln für Kleinunternehmen – danach dürfen bestimmte Quoten an Arbeitnehmern in Bildungsurlaub nicht überschritten werden.
Win-win-Situation für alle Beteiligten
Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine Win-win-Situation für Arbeitnehmer und -geber, da beide Seiten vom Know-how-Zuwachs profitieren. Dem Unternehmen steht das neu erworbene Wissen des Arbeitnehmers im Arbeitsalltag zur Verfügung; dieser wiederum ist für die aktuellen und zukünftigen Aufgaben besser gerüstet.