Damit Betriebe rechtssicher handeln können, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel herausgegeben. Sie trat am 20.08.2020 durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft.
Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die allgemeinen Maßnahmen zum SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard.
Die Arbeitsschutzregel richtet sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente.
Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.