Aber auch jede Firma, die einen selbstständigen Dienstleister fürs Marketing beauftragt, ist abgabepflichtig. Wenn Sie sich von einem Webdesigner eine Internetseite erstellen lassen oder einen Fotografen für Produktfotos beauftragen, wird dadurch bereits eine Abgabe fällig.
Wovon wird die Künstlersozialabgabe berechnet?
Sie wird in Form eines Prozentsatzes von den Entgeltzahlungen an selbstständige Künstler und Publizisten erhoben und liegt im Jahr 2024 bei 5,0 %. Die Mehrwertsteuer, Reise- oder Bewirtungskosten in den Rechnungen von Kreativen rechnen Sie dabei nicht mit.
Wie melden Sie die Künstlersozialabgabe?
Bei der Künstlersozialkasse (KSK) erhalten Sie einen Anmelde- und Erhebungsbogen, der die Grundlage der Prüfung für die Abgabepflicht darstellt. Diese Unterlagen reichen Sie dort bitte – sofern vorhanden – zusammen mit Kopien Ihrer Eintragungen in das Gewerbe-, Handels- oder Vereinsregister ein. Die Künstlersozialkasse prüft anhand dieser Unterlagen die Abgabepflicht und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit. Den Betrag für 2024 müssen Sie dann bis zum 31. März 2024 an die Künstlersozialkasse melden.