Um Ihre finanziellen Belastungen durch fortgezahltes Entgelt zu reduzieren, entrichten Sie – sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – Umlagebeträge und können im Gegenzug bei Krankheitsfällen von Beschäftigten Erstattungsansprüche geltend machen (Ausgleichsverfahren U1).
Darüber hinaus werden Ihnen im Rahmen eines weiteren Ausgleichsverfahrens Mutterschutzaufwendungen erstattet (Ausgleichsverfahren U2). Hierzu zählen der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie das von Ihnen bei Beschäftigungsverboten fortgezahlte Entgelt (inklusive der hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen).